Unterstützungsmaßnahmen durch den Bund für Waldeigentümer und Forstbetriebe

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Hintergrund über Unterstützungsmaßnahmen durch den Bund für Waldeigentümer und Forstbetriebe angesichts der langanhaltenden Trockenheit

Das BMEL richtet ein kontinuierliches Monitoringsystem über Auftreten und Entwicklung der Schäden im Wald unter Beteiligung des Thünen-Instituts und des Julius-Kühn-Instituts ein, um belastbare Zahlen für das Bundesgebiet (alle Waldbesitzarten) zu erhalten. Die Erfassung soll nach einem einheitlichen Schema erfolgen. Die Daten sollen perspektivisch als Grundlage für ein zentrales Krisenmanagement mit dem Ziel der Bewertung und Erarbeitung von Empfehlungen (u.a. Prävention bei Gefährdung) dienen.

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)

Im Rahmen der GAK können bereits jetzt verschiedene forstliche Maßnahmen zur Prävention gegenüber dem Klimawandel oder zur Schadensbewältigung gefördert werden. Die Maß-nahmen zur Prävention zielen auf die Anpassung der Wälder durch den Anbau von klima-toleranten Baumarten sowie auf die Herstellung einer klimaangepassten Baumartenmischung ab. Zur Schadensbewältigung besteht die Möglichkeit, die von Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen betroffenen Betriebe beispielsweise durch Förderung des Wege-baus, der Anlage von Holzlagerplätzen, der Wiederaufforstung geschädigter Flächen sowie der Nachbesserung von durch Trockenheit geschädigter oder ausgefallener Kulturen (Ausfall >30%) zu unterstützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Länder diese Maßnahmen in ihren Förderrichtlinien umgesetzt haben.
Entsprechend den Bedarfsmeldungen der Länder werden derzeit rd. 50 Mio. Euro/Jahr (ent-sprechend der gesetzlich Aufteilung Bundesanteil 60 %, Landesanteil 40 %) für forstliche Maßnahmen in der GAK zur Verfügung gestellt und verausgabt. Diese umfassen auch andere Fördertatbestände wie Erstaufforstung, Jungbestandspflege, Bodenschutzkalkung, Wald-pflegeverträge sowie Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Die Bundesregierung hat zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro für die nächsten 5 Jahre für Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald bereitgestellt.

Die Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit bewährt. Angesichts der Schäden prüft das BMEL derzeit mit Beteiligung der Länder und Verbände, ob weitere Fördermaßnahmen ergänzt werden können. Aus diesem Anlass soll ein neuer GAK-Fördertatbestand “Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald” dem Planungsausschusses der GAK (PLANAK) zum Beschluss vorgeschlagen wer-den. Dieser soll als neues Kapitel F in die bestehenden GAK-Fördertatbestände eingegliedert werden. Der neue Fördertatbestand soll noch zur nächsten Sitzung des PLANAK Ende November 2018 eingebracht werden, damit er bereits 2019 angewendet werden kann.

Steuerliche Erleichterungen

Bei den großen Sturmschäden der letzten Jahrzehnte wurden bereits weitgehende Möglich-keiten geschaffen, um die Forstwirtschaft bei Kalamitäten zu unterstützen. Die entsprechen-den Instrumente sind vorhanden und können z. T. bereits jetzt schon genutzt werden: So können betroffene Forstbetriebe bereits jetzt Steuererleichterungen nach § 34 b EStG für außerordentliche Holznutzungen in Anspruch nehmen (Reduktion bis zu einem Viertel des persönlichen Steuersatzes) sowie ggf. einen nach § 3 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (FSchadG) gebildeten Ausgleichsfonds (steuerfreie Rücklage) nutzen.

BMEL prüft die Möglichkeit einer Bundesverordnung nach § 34 b Absatz 5 EStG: Damit könnten aus sachlichen Billigkeitsgründen die Steuersätze abweichend bzw. die Anwendung des § 4a FSchadG für ein Wirtschaftsjahr geregelt und damit von der steuerlichen Aktivierung von unverkauftem Kalamitätsholz ganz oder teilweise abgesehen werden, ohne dass eine Einschlagsbeschränkung nach dem FSchadG angeordnet wurde.
Ein zentraler Punkt dabei ist allerdings, dass im Einzelfall der entstandene Schaden (z.B. durch Trocknis, Käferbefall) konkret beziffert und nachgewiesen wird. Für den Erlass einer solchen Verordnung durch die Bundesregierung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Förderung zur Anpassung an den Klimawandel.

Im GAK-Rahmenplan 2017 – 2020 gibt es im Förderbereich Forsten die Maßnahmengruppe „Naturnahe Waldbewirtschaftung“. Diese enthält den Fördertatbestand „Waldumbau“. Ziel der Förderung ist die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels. Gegenstand der Förderung ist der Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände sowie die Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Windwurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen. Dabei ist ein hinreichender Anteil standort-heimischer Baumarten einzuhalten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt  bis zu 70 % der nachgewiesenen Ausgaben bei Mischkulturen mit mindestens 30 % Laubbaumanteil sowie Voranbau mit Weißtanne,  bis zu 85 % der nachgewiesenen Ausgaben bei Laubbaumkulturen mit bis zu 20 % Nadelbaumanteil und bei Naturverjüngungsverfahren.

Bauen mit Holz

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die rechtlichen Vorgaben im Baubereich an den Stand der Technik und wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen sowie Forschung und Entwicklung für die Minderung von CO2-Emissionen u. a. durch den Einsatz nachhaltig erzeugter Holzprodukte auszubauen. Gleichzeitig gilt es, vor dem Hintergrund des laufenden Waldumbaus zugunsten gemischter Bestände und der vom Nadelholz dominierten stofflichen Verwendung neue Anwendungsbereiche für Laubholzprodukte zu erschließen und die Forschung über mögliche Materialkombinationen (Holzverbundwerkstoffe und -produkte) zu intensivieren. Neben den bereits bekannten Einsatzgebieten für Holz sollen zudem neue, innovative Verwendungen erforscht werden.
Förderung des Absatzes von Laubholz

Die Bundesregierung unterstützt mit zahlreichen Förder- und Forschungsprojekten bis hin zu Tagungen und Broschüren die Entwicklung neuer und wettbewerbsfähiger Laubholzprodukte und Technologien.
Stärkung der Forstpflanzenzüchtung Bund und Länder haben sich 2013 auf eine Strategie zur mittel- und langfristigen Versorgung mit hochwertigem forstlichem Vermehrungsgut durch Züchtung in Deutschland verständigt, um die Potentiale der Forstpflanzenzüchtung für die Biomasseproduktion und die damit verbundene verstärkte Kohlenstoffbindung sowie die Anpassung der Wälder an den Klimawandel voranzubringen. Die Bundesregierung unterstützt über den Waldklimafonds sowie das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe des BMEL hierzu zahlreiche Projekte.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 / 18 529-3208

http://www.bmel.de

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