Förderkonditionen Wohneigentum deutlich verbessert

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Förderkonditionen beim Programm „Wohneigentum für Familien“ deutlich verbessert. Zinsverbilligte KfW-Kredite bei der Eigentumsbildung nun für noch mehr Familien möglich

Das Bundesbauministerium unterstützt seit dem 1. Juni 2023 mit dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ Familien mit Kindern beim Neubau oder dem Ersterwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite und entlastet Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens über einen spürbar langen Zeitraum.
Ab heute werden Förderkonditionen nun deutlich verbessert. Damit wird noch mehr Familien der Zugang zum Förderprogramm ermöglicht. Neben einer Erhöhung der Einkommensgrenzen von Familien mit Kindern wurden zudem die Kredithöchstbeträge sowie die Zinskonditionen angepasst. Ziel der Bundesregierung ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Zur Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:„Mit unserer Wohneigentumsförderung unterstützen wir gezielt Familien, die sich den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung im Neubau erfüllen möchten. Um ihnen den Zugang zu erleichtern, haben wir die Konditionen spürbar verbessert. Familien mit zwei Kindern können nun über ein jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 100.000 Euro verfügen, um unser Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Wir erhöhen zudem die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro. Und das alles für äußert attraktive Zinskonditionen von unter einem Prozent. Wir fördern mit dem Programm familienfreundliches, nachhaltiges Bauen in Deutschland.“

Zum Programm:

  • Die neuen Kredithöchstbeträge liegen für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ab dem 16.10.2023 bei 170.000 Euro (1-2 Kinder), 200.000 Euro (3-4 Kinder) bzw. 220.000 Euro (ab 5 Kinder). Die neuen Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ liegen bei 220.000 Euro (1-2 Kinder), 250.000 Euro (3-4 Kinder) bzw. 270.000 Euro (ab 5 Kinder).
  • Der effektive Jahreszins liegt zum Start der neuen Förderbedingungen bei unter 1 Prozent.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
  • Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
  • Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“.
  • Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten. Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die/der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
  • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird in diesem Produkt maximal eine Wohneinheit.
  • Weitere Informationen unter www.kfw.de/300

Die Bundesregierung hat sich zudem darauf verständigt, für 2024 und 2025 ein Wohneigentumsprogramm “Jung kauft Alt” für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer an den BEG-Regeln orientierten Sanierungsauflage einzuführen.

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Pressereferat

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin

Internet: www.bmwsb.bund.de

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