Mit Hilfe von Berechnungen an Beispiel-Räumen lässt sich die Faustregel festhalten: In nahezu allen Fällen führte eine Fensterfläche von 20 bis 25 Prozent der Grundfläche des Raums zur Erfüllung der Tageslicht-Norm, etwa doppelt so viel Fensterfläche wie in der Landesbauordnung vorgesehen. Foto: Velux Deutschland GmbH