Zertifizierungen in der Torbranche

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Qualitätsmerkmal oder doch nur reine Bürokratie?

Die immerwährende Diskussion um Unfallverhütung bei Außenabsicherungen setzt sich unter anderem fort in der Debatte um die Notwendigkeit einer geprüften Sicherheit bei elektrisch betriebenen Schiebetoren. Längst ist eine Prüfung gemäß der DIN EN 13241-1 für Serienprodukte vorgeschrieben, welche ausschließlich durch notifizierte Prüfstellen erfolgen darf. Dennoch sehen sich Hersteller in der Torbranche heutzutage mit einer Reihe von Marktbegleitern nicht zertifizierter Produkte konfrontiert. Diese erbringen zum Beispiel Sicherheitsnachweise für motorisch betriebene Schiebe- oder Schnellfalttoranlagen in Form von gefakten Dokumenten bzw. „Selbst-Zertifizierungen“, die oftmals nicht die vorgeschriebenen Standards, geschweige denn Normen einhalten, welche zur Gewährleistung der Betriebssicherheit letztendlich zwingend notwendig sind.  Das bedeutet nicht, dass ungeprüfte Tore eine generelle Gefahr darstellen. Sie können durchaus den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Dies ist jedoch nicht durch eine neutrale Stelle geprüft und bestätigt. Bürokratische Pedanterie, könnte man meinen.

Was geschieht aber, wenn ein Unfall in Zusammenhang mit einem Tor passiert? Wer haftet dann? Der Geschädigte wird zunächst den Betreiber des Tores verklagen. Der Betreiber wiederum wird es natürlich an den installierenden Fachbetrieb weiterleiten. Dieser wird in jedem Fall mit in der Haftung bleiben. Es sei denn, er zeigt bei der Installation Bedenken an, wenn keine Prüfung gemäß der DIN EN 13241-1 des Tores vorliegt! Zeigt er diese an, so ist der Betreiber in der Haftung, wenn er trotz der Bedenkenanzeige installieren und in Betrieb nehmen lässt. Darüber sind sich viele Installationsbetriebe scheinbar nicht bewusst. Der Hersteller haftet erst in zweiter Instanz. Kann ihm nachgewiesen werden, dass Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden, so wird er sicherlich ebenfalls haftbar gemacht. Jeder Richter wird die Frage aber an den Fachbetrieb richten, warum denn ein nicht zertifiziertes Produkt eingesetzt wurde, obgleich dies doch vorgeschrieben ist. Wenn Sie ein Auto fahren, welches keine Betriebserlaubnis hat, dann muss bei einem Unfall sicherlich nicht der Hersteller haften! Der Fahrer ist in der Verantwortung und kann sich dieser nicht entziehen. Auch nicht durch einen Verweis des Herstellers, das Auto sei sicher! Fakt ist, dass es immer zu wieder tödlichen Unfällen in Zusammenhang mit Schiebetoranlagen kommt. Neben menschlichem Fehlverhalten innerhalb der Bedienung oder aus Gründen der Fahrlässigkeit lassen sich die Unfälle in den meisten Fällen auf Sicherheitsmängel zurückführen, die durch die vorgeschriebene jährliche Prüfung im Vorfeld aufgedeckt und beseitigt hätten werden können… Fakt ist auch, dass eine Baumusterprüfung die vorgeschriebene Sicherheit bestätigt und die Hersteller bzw. Installationsbetriebe im Falle eines Unfalles schützt

Fakt ist, dass es immer wieder zu tödlichen Unfällen in Zusammenhang mit Schiebetoranlagen kommt. Neben menschlichem Fehlverhalten innerhalb der Bedienung oder aus Gründen der Fahrlässigkeit lassen sich die Unfälle in den meisten Fällen auf Sicherheitsmängel zurückführen, die durch eine Prüfung im Vorfeld aufgedeckt und beseitigt hätten werden können. Fakt ist auch, dass eine Baumusterprüfung die vorgeschriebene Sicherheit bestätigt und die Hersteller bzw. Installationsbetriebe im Falle eines Unfalles schützt. Natürlich müssen Unternehmen, die sich und ihre Produkte prüfen lassen, die Prüfkosten entsprechend umlegen. Zudem ist der Aufwand, sich stets über aktuelle Normen zu informieren, die Produkte im Rahmen der Entwicklung entsprechend anzupassen und im Verlauf der Produktion stetig zu überprüfen und darüber hinaus seinen Kunden transparente Informationen anbieten zu können, recht groß. Das schlägt sich dann oft in einem vermeintlich höheren Preis nieder – aber mal ehrlich – hängen Sie ein Preisschild an Ihre Sicherheit?

Nicht zuletzt aus diesen Gründen legt die Perimeter Protection Germany GmbH höchsten Wert auf die Zertifizierungen ihrer Produkte. So sind sämtliche elektrisch betriebenen Toranlagen TÜV geprüft. Auch die Schnellfalttore EntraQuick I & II  gehören zu den weltweit sehr seltenen schienenlosen Schnellfalttore mit TÜV Baumusterprüfung gemäß EN 13241-1. Doch das ist längst nicht alles – auch im Bereich der Freigeländeüberwachungssysteme ist das Unternehmen in Deutschland als „zertifizierter Fachbetrieb“ ausgezeichnet. Die PPG sieht dies als Notwendigkeit, aber auch als Vorteil für ihre Kunden und Partner. Deshalb bietet das Unternehmen neben regelmäßigen Produktschulungen auch Informationen über aktuelle Normen, Standards und darüber, sich im Zweifelsfalle über die Richtigkeit der Zertifizierungen zu informieren. Eine Möglichkeit zur Überprüfung der Prüfstelle ist zum Beispiel das Nando-Register,  in welchem die notifizierten Stellen für die verschiedenen Normen per Land aufgelistet sind. Darüber hinaus müssen auf den jeweiligen Prüfungsbelegen das Prüfinstitut, die sogenannte Nando-Nummer des Instituts, die Zertifikatsnummer sowie die geprüften Normen entsprechend aufgeführt sein. Viele Marktbegleiter weisen in produktbezogenen Dokumentationen auf eine ISO Zertifizierung, genauer auf die DIN ISO 9001 hin, die in keiner Weise mit einer produktbezogenen Prüfung gemäß der DIN EN 13241-1 einhergeht. Die DIN ISO 9001 ist ausschließlich als Fertigungsstätten Prüfung zu betrachten. Hier spielen Qualitätsmanagement und optimierte Prozesse zur Sicherung der Qualitätsstandards in der Produktion eine zentrale Rolle, auf die Kunden dadurch vertrauen können. Informationen über die ISO Zertifizierungen bietet unter anderem der TÜV auf seinen Webseiten an.

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Fotos von der Firma Perimeter bereitgestellt.

Weitere Infos unter
www.ec.europa.eu\growth\tools-databases\nando
www.tuv.de
www.tuev-nord.de/de/qualitaet

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