Stellungnahme des Verbandes Beratender Ingenieure VBI zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich
(Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) und zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich Der Verband Beratender Ingenieure VBI ist die führende Berufsorganisation unabhängig beratender und planender Ingenieure in Deutschland. Im Gespräch mit Politik und Verwaltung setzt sich der VBI konsequent für Rahmenbedingungen ein, die einen fairen Leistungswettbewerb und die freie Berufsausübung ermöglichen. Beratende Ingenieure stehen für die Lösung komplexer Aufgaben im technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich. Der VBI stellt deshalb hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation, die Unabhängigkeit von Liefer- und Herstellerinteressen und die Integrität seiner Mitglieder.
Rund die Hälfte der Mitgliedsunternehmen des VBI ist im Bereich der Planung von Infrastrukturprojekten tätig, so dass die aktuell unbefriedigende Situation bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten diese unmittelbar betrifft. Vor diesem Hintergrund möchten wir einleitend darauf hinweisen, dass wir grundsätzlich die Intention der Bundesregierung begrüßen, weitere gesetzliche Regelungen zu schaffen, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich zu beschleunigen. Hierzu hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen gegeben, die keine spürbaren Auswirkungen auf die Verfahren hatten.
Die beiden Gesetzesinitiativen verfolgen unterschiedliche Strategien. Der Entwurf des Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich befreit für Leistungen der Unterhaltung und Instandhaltung an bestehenden Infrastrukturprojekten von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Dieser Ansatz wird von uns positiv bewertet, da viele Projekte im Bestand ertüchtigt werden müssen. Wir sind der Auffassung, dass der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen weiter ausgedehnt werden sollte.
Wir schlagen hierzu vor, dass neben den Bereichen Eisenbahn und Bundesfernstraßen auch bei den Bundeswasserstraßen Voraussetzungen formuliert werden, wann bei Leistungen im Bestand von einem Planfeststellungsverfahren abgesehen werden kann. Bei den Bundeswasserstraßen gibt es bei der Unterhaltung/Instandsetzung einen erheblichen Investitionsstau, so dass die Einführung von Ausnahmeregelungen dringend erforderlich ist.
Der Gesetzentwurf definiert für die Bundesfernstraßen, wann eine Änderung vorliegt, die ein Planfeststellungsverfahren erforderlich macht. Der Gesetzentwurf sieht bereits darin eine Änderung, wenn eine Bundesfernstraße um einen Fahrstreifen erweitert wird. Wir würden es begrüßen, wenn erst dann von einer Änderung auszugehen ist, wenn zumindest zwei durchgehende Fahrstreifen errichtet werden sollen. Wir möchten dies wie folgt begründen: Beim Neubau einer nun zu ertüchtigenden Bundesfernstraße wurde seinerzeit bereits ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Interessen aller Betroffenen abgewogen und schließlich die Genehmigung für die Errichtung erteilt. Der Ausbau einer Bundesfernstraße um einen Fahrstreifen ist ein sehr geringer zusätzlicher Eingriff in die Umwelt und für die Anlieger, so dass nach unserer Einschätzung ein Plan-feststellungsverfahren nicht durchgeführt werden muss.
Für bestehende Infrastrukturprojekte, die ertüchtigt werden müssen, ist aus unserer Sicht die Formulierung von Ausnahmetatbeständen, wann kein Planfeststellungverfahren durchlaufen werden muss, ein pragmatischer Weg, die Durchführung der Projekte zu beschleunigen.
Wir sind der Auffassung, dass der Ansatz des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes zu keiner generellen Beschleunigung führen wird. Der genannte Gesetzentwurf ersetzt für 12 genannte Infrastrukturprojekte das Verwaltungsverfahren mit Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung, durch ein anderes Verfahren, mit dem das Baurecht durch ein Maßnahmengesetz geschaffen wird. Das im Maßnahmengesetz vorgesehene „vorbereitende Verfahren“ entspricht allerdings dem Planfeststellungsverfahren mit den selben Beteiligten und denselben zu erstellen Unterlagen. Als Vereinfachung wird lediglich davon abgesehen, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, gegen Verfahrensentscheidungen den Rechtsweg zu beschreiten.
Nach den praktischen Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen verzögern Klagen die Genehmigungsverfahren erheblich, da die zuständigen Verwaltungsgerichte extrem lange Entscheidungsfristen haben. Unsere Erfahrung ist jedoch auch, dass nicht bei jedem Planfeststellungsverfahren Klage erhoben wird. Das Gesetz beschleunigt also nur die Realisierung der Projekte, in denen geklagt werden könnte.
Es gibt jedoch weitere Ursachen, die geplante Infrastrukturprojekte behindern und leider bei fast jedem Bauvorhaben auftreten. Dazu gehören der Fachkräftemangel in den zuständigen Behörden, was zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung der Planfeststellungsverfahren führt. Die Anzahl der Beteiligten am Verfahren, wie der Vorhabenträger, die Behörde, Vertreter des Umweltschutzes mit jeweils unterschiedlichen Interessen, was das Verfahren wiederum behindert und verzögert.
Der VBI befürchtet, dass das im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz vorgeschlagene Procedere des „vorbereitenden Verfahrens“ deshalb zu denselben Problemen führen wird , wie die derzeit vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren. Die dringend erforderlichen Infrastrukturprojekte müssten dann zwar kein Planfeststellungsverfahren mehr durchlaufen, wären jedoch nicht schneller umgesetzt
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