Förderangebot Lüftungsanlagen für Schulen

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Die derzeit auf Bundesebene in Kraft befindliche Richtlinie läuft aus

Ein Statement von Stiebel Eltron zur derzeit auf Bundesebene in Kraft befindlichen Richtlinie

Angesichts drastisch steigender Inzidenzzahlen eines fehlenden Impfangebots für Kinder unter 12 Jahren ist das hohe Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen weiterhin eine der dringlichsten Herausforderungen der Pandemie. 

Daher erachten wir es als konsequent, dass die Bundesregierung diese Problematik mit der „Bundesförderung Coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ angegangen ist und dieses Programm seither zielführend weiterentwickelt hat.

Bekannt ist, dass das Programm bis zum 31.12.2021 befristet ist. Durch die anhaltende Regierungsbildung und die damit verbundenen haushaltsrechtlichen Fragen ist Stiebel Eltron in großer Sorge, dass eine Förderlücke entstehen könnte, die für die Pandemiebekämpfung schwerwiegende Folgen hätte.

Deshalb ist eine Verlängerung der Richtlinie über das Jahr 2021 dringend notwendig.

Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten ist das Lüften der Innenräume über Fenster wenig praktikabel, weil die Heizkörper in den Schulen nicht darauf ausgelegt sind, die Klassenräume bei geöffneten Fenstern zu beheizen.

Möchte man Innenräume bei tiefen Außentemperaturen lüften, benötigt man dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung. Die Erfahrungen zeigen, dass Schulen bis zu 30 % höhere Heizkosten haben, wenn die bisherige Praxis ohne ebensolche Anlagen beibehalten wird.

Mit 80 Prozent der Gesamtkosten fördert der Staat den Einbau effizienter Lüftungsgeräte in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren – wie hier das Lüftungsgerät VRL-C von Stiebel Eltron. ( Änderungen vorbehalten )

In vielen Schulen ist eine ausreichende Lüftung der Räume über Fenster gar nicht möglich, weil höhere Geschosse, zugestellte Fensterbänke usw. dies praktisch verhindern.

Aber auch die in der Diskussion stehenden mobilen Geräte zur Luftreinigung stellen nicht wirklich eine Alternative dar ( siehe Grafik ). 

Fazit:

  • Förderrichtlinie

Die derzeit auf Bundesebene in Kraft befindliche Richtlinie (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Neueinbau/neueinbau_node.html) läuft zum Jahresende aus.

  • Praxis

Auf Grund der z.T. sehr langwierigen Genehmigungspraxis bei Schulen ist eine Verlängerung der Richtlinie über das Jahr 2021 dringend notwendig, weil erst vergleichsweise wenige Einrichtungen die Fördermittel in Anspruch genommen haben.

  • Risiken

Eine Verlängerung der Richtlinie wäre auch deshalb wichtig, weil für die große Personengruppe von Kindern unter 12 Jahren bisher kein Impfstoff zur Verfügung steht und  diese im Ergebnis weiterhin einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Autor : Dr. Hendrik Ehrhardt

Dr. Hendrik Ehrhardt

Anmerkung der Redaktion:

Tatsächlich sind einige Kommunen mit dieser Thematik soweit vertraut. Hier ein empfehlenswerter Link zur Stadt Haan, die mit ausführlichen Argumenten die Situation beschreibt.

https://www2.haan.de/bi/vo0050.php?__kvonr=3659

Wir konnten jedoch in den Ausführungen der Stadt keine Beschreibung zu den Möglichkeiten der dezentralen Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung erkennen. 

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