Die derzeit auf Bundesebene in Kraft befindliche Richtlinie läuft aus
Ein Statement von Stiebel Eltron zur derzeit auf Bundesebene in Kraft befindlichen Richtlinie
Angesichts drastisch steigender Inzidenzzahlen eines fehlenden Impfangebots für Kinder unter 12 Jahren ist das hohe Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen weiterhin eine der dringlichsten Herausforderungen der Pandemie.
Daher erachten wir es als konsequent, dass die Bundesregierung diese Problematik mit der „Bundesförderung Coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ angegangen ist und dieses Programm seither zielführend weiterentwickelt hat.
Bekannt ist, dass das Programm bis zum 31.12.2021 befristet ist. Durch die anhaltende Regierungsbildung und die damit verbundenen haushaltsrechtlichen Fragen ist Stiebel Eltron in großer Sorge, dass eine Förderlücke entstehen könnte, die für die Pandemiebekämpfung schwerwiegende Folgen hätte.
Deshalb ist eine Verlängerung der Richtlinie über das Jahr 2021 dringend notwendig.
Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten ist das Lüften der Innenräume über Fenster wenig praktikabel, weil die Heizkörper in den Schulen nicht darauf ausgelegt sind, die Klassenräume bei geöffneten Fenstern zu beheizen.
Möchte man Innenräume bei tiefen Außentemperaturen lüften, benötigt man dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung. Die Erfahrungen zeigen, dass Schulen bis zu 30 % höhere Heizkosten haben, wenn die bisherige Praxis ohne ebensolche Anlagen beibehalten wird.
In vielen Schulen ist eine ausreichende Lüftung der Räume über Fenster gar nicht möglich, weil höhere Geschosse, zugestellte Fensterbänke usw. dies praktisch verhindern.
Aber auch die in der Diskussion stehenden mobilen Geräte zur Luftreinigung stellen nicht wirklich eine Alternative dar ( siehe Grafik ).
Fazit:
- Förderrichtlinie
Die derzeit auf Bundesebene in Kraft befindliche Richtlinie (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Neueinbau/neueinbau_node.html) läuft zum Jahresende aus.
- Praxis
Auf Grund der z.T. sehr langwierigen Genehmigungspraxis bei Schulen ist eine Verlängerung der Richtlinie über das Jahr 2021 dringend notwendig, weil erst vergleichsweise wenige Einrichtungen die Fördermittel in Anspruch genommen haben.
- Risiken
Eine Verlängerung der Richtlinie wäre auch deshalb wichtig, weil für die große Personengruppe von Kindern unter 12 Jahren bisher kein Impfstoff zur Verfügung steht und diese im Ergebnis weiterhin einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Autor : Dr. Hendrik Ehrhardt
Anmerkung der Redaktion:
Tatsächlich sind einige Kommunen mit dieser Thematik soweit vertraut. Hier ein empfehlenswerter Link zur Stadt Haan, die mit ausführlichen Argumenten die Situation beschreibt.
https://www2.haan.de/bi/vo0050.php?__kvonr=3659
Wir konnten jedoch in den Ausführungen der Stadt keine Beschreibung zu den Möglichkeiten der dezentralen Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung erkennen.